Förderung vom Backensholzer Hof
Förderhinweis
Landwirtschaft
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Die Förderung richtet sich an Betriebe, die Investitionen in eine besonders artgerechte Tierhaltung (Stallbau) durchführen. Zusätzlich sind besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz zu erfüllen. Minister Dr. Habeck hat die AFP-Richtlinienänderung, deren Eckpunkte interessierten Landwirten und Beratern bekannt sind, am 1. März 2018 unterzeichnet. Inhaltlich sind die Vorgaben bei der Liegefläche für Milchkühe (Sonderlösungen für kleinrahmige Rinderrassen), die Fressplatzbreite bei Kälbern, die gewichtsabhängige Modifizierung der Laufhoffläche in der Rindermast, die Anpassung der Ferkelnestgröße, die klarstellende Definition von Junghennen im Hinblick auf die Besatzdichte überarbeitet worden.
Förderung ökologischer Anbauverfahren
Menschen und Umwelt profitieren von den vielfältigen positiven Umweltauswirkungen des Ökolandbaus. Die Landesregierung SH hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die ökologisch bewirtschaftete Fläche zu verdoppeln und damit den bestehenden Rückstand zum Bundesdurchschnitt aufzuholen. Die Förderung ökologischer Anbauverfahren soll dies unterstützen.
Europäische Schutzgebiete in Schleswig-Holstein (Natura 2000)
Zum Reichtum der Europäischen Union gehört auch eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume – die biologische Vielfalt. Ihre Bedeutung ist dabei nicht ausschließlich naturschutzfachlicher Art. Wichtige Funktionen zeigen sich insbesondere auch in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, kultureller, erzieherischer und ästhetischer Sicht. Mit diesem Naturerbe müssen wir verantwortungsbewusst umgehen. Schleswig-Holstein trägt wie alle anderen Regionen Europas Verantwortung, die hier wildlebenden Tiere, Pflanzen und naturnahen Lebensräume zu bewahren, zu schützen und weiter zu entwickeln.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/foerderprogramme/MELUR/LPLR/landesprogramm.html